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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden sorgfältig bearbeitet, wir übernehmen jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben.

 

Angebot und Auftrag
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass seine uns bekannt gegebenen Daten zu Geschäftszwecken elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Alle Angebote sind freibleibend. Sofern nicht anderweitig vermerkt, verstehen sich alle angegebenen Preise in EUR und exklusive Umsatzsteuer. Wir nehmen Bestellungen schriftlich oder mündlich entgegen. Ein Auftrag gilt für uns spätestens durch eine schriftliche Annahmebestätigung oder das Ausstellen einer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung als verbindlich. Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Verbindlichkeiten zu ungeteilter Hand. Der Auftraggeber haftet auch für den Fall solidarisch, wenn durch sein Ersuchen die Rechnung direkt an Dritte ausgestellt wurde. Bei Stornierung einer in Auftrag gegebenen Bestellung für die der spezifische Warenbezug und/oder die spezifische Herstellung bereits angestoßen wurde oder erfolgt ist, behalten wir uns das Recht vor, die uns entstandenen Kosten zzgl. einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

 

Lieferung
Wir teilen dem Auftraggeber den voraussichtlichen Liefertermin mit. Ein taggenauer Liefertermin kann in der Regel nicht angegeben werden, da wir selbst von den Lieferterminen unserer Zulieferer und Partner abhängig sind. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Zahlungseinganges der vereinbarten Anzahlung. Ist keine Anzahlung Teil des Vertrages beginnt die Lieferzeit mit der schriftlichen Zusendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt durch Post, Paketdienst. Spedition, Mitarbeiter oder beauftrage Dritte. Sollte der Auftraggeber eine bestimmte oder eine andere Versandart wünschen, hat er dies gesondert bekannt zu geben. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Nichtzustellbarkeit behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden sowie damit verbundene Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Wir haften nicht für Ausfälle. Schäden und dergleichen, welche durch Verschulden, Unterlassen, Nichterfüllen, Fehlliefern, Verspäten oder anderes, ausgelöst durch Vorlieferanten, Frachtführer, Spediteure usw. entstehen. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs ist der Auftraggeber erst berechtigt, nachdem er schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Werktagen gesetzt hat, wobei Samstag nicht als Werktag gilt und die Lieferung in dieser Frist nicht erfolgt ist. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

 

Zahlung
Wir sind berechtigt, Verzugszinsen gemäß §352 UGB geltend zu machen. Im Falle des Verzuges sind uns alle mit der Geltendmachung unserer Ansprüche verbundenen Kosten zu ersetzen, auch die der außergerichtlichen anwaltlichen Mahnungen, sonstige Mahn- und Inkassospesen. Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, verzichtet der Auftraggeber darauf, seine Verbindlichkeiten uns gegenüber mit Gegenforderungen aufzurechnen. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch des nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuholen. Für die Retournierung nicht bezahlter und bereits gelieferter Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Transportkosten hat derselbe aufzukommen.

 

Gewährleistung und Schadenersatz
Beanstandungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich an office@laendleteamwear.com erfolgen. Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe und Beschaffenheit der Ware sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Referenzexemplare sind auf Kosten des Auftraggebers zur Prüfung an Wild Enterprise e.U./Ländle Teamwear zurückzustellen. Die Annahme einer Warenrücksendung im Rahmen einer Reklamation kann nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Mängelrüge eines Teiles berechtigt nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Im Falle der von uns als gerechtfertigt angesehenen Mängelrüge behalten wir uns eine Ersatzlieferung, einen Preisnachlass oder eine Rückvergütung nach unserer Wahl ausdrücklich vor. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Wird die gelieferte Ware vom Auftraggeber genutzt, verändert, unsachgemäß behandelt oder bearbeitet, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits. Der Ersatz von auf Mängel zurückzuführenden Ansprüchen auf entgangenen Gewinn und von Folgeschäden jeder Art wird ausgeschlossen. Wir haften maximal mit der im Haus erbrachten Leistung, nicht jedoch für Produkte und Waren, welche zur Bearbeitung bzw. Veredelung an uns übergeben wurden. Auf den Warenwert kann keinerlei Haftungsanspruch geltend gemacht werden.

 

Produkthaftung
Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Der Lieferant (Wild Enterprise e.U./Ländle Teamwear) leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß oder im Sinne einer ggf. mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Kunden gegen den Lieferanten Ansprüche nicht zu.

 

Patente und andere Schutzrechte
Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir, sollten wir Artikel nach Anforderungen, Zeichnungen oder Originalmustern des Auftraggebers anfertigen oder veredeln, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haften. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

 

Sonstiges
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Feldkirch vereinbart. Für Verbrauchergeschäfte in Österreich gilt § 14 KSchG. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Sitz der Wild Enterprise e.U./Ländle Teamwear, Markus-Sittikus-Strasse 20, 6845 Hohenems, Austria.

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